Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Brandschutztüren, RWA-Anlagen, etc.) muss jederzeit zu 100% funktionsfähig sein und somit dabei helfen, Brände und ihre Auswirkung möglichst gering zu halten. Die regelmäßige Wartung bzw. Prüfung der verbauten Brandschutzanlagen sollte daher nicht nur „selbstverständlich“ sein, sondern ist auch vom Gesetzgeber und den jeweiligen Herstellern vorgeschrieben.

Grundsätzlich sollten Sie Wartungs- und Servicearbeiten an Brandschutzeinrichtungen nur von Fachfirmen vornehmen lassen.

Sämtliche Maßnahmen sind dabei zu dokumentieren, Nachweise gem. PrüfVO sind aufzubewahren.

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