In Deutschland sind Brandschutzzeichen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Diese sind eine amtlich anerkannte Sammlung für technische Regeln und Richtlinien unter dem Rechtsrahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die genauen Kennzeichnungspflichten für Arbeitsstätten.

Seit 2013 sind nach ASR die Brandschutzzeichen nach der internationalen Norm ISO 7010 verbindlich. Dies soll unter anderem in einem vereinheitlichten europäischen Arbeitsmarkt eine einheitliche Kennzeichnung gewährleisten und Verständnisprobleme vermeiden.

Die früher maßgeblichen Kennzeichnungsregelungen nach BGV A8 wurden durch die aktuellere ASR A1.3 abgelöst. Bestehende Beschilderung hat jedoch Bestandsschutz. DIN EN ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:

P = Verbotszeichen

W = Warnzeichen

M = Gebotszeichen

E = Rettungszeichen

F = Brandschutzzeichen

Durch den Kennbuchstabe sowie einer dreistelligen Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren.

Die ASR A1.3 definiert darüber hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben.

In unserem Shop finden Sie alle notwendigen und zugelassenen Kennzeichen in allen Größen und in allen Ausführungen.

Sollte dennoch einmal ein Schild nicht verfügbar sein, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Gibt es nicht – das gibt es bei uns nicht!