Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb
Schulungen angepasst auf Ihr Unternehmen
Jeder Betrieb in Deutschland muss verschiedene arbeitssicherheitsrelevante Auflagen der Berufsgenossenschaft erfüllen.
Wir bieten Ihnen die entsprechende Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiten im Bereich „Erste Hilfe“ nach DGUV Vorschrift 1 an.
Ab bereits zwei Mitarbeitern ist ein Unternehmen verpflichtet, mindesten einen Mitarbeiter im Bereich „Erste Hilfe“ auszubilden. Wie viele Ersthelfer ausgebildet sein müssen richtet sich hierbei nach der Unternehmensgröße, sowie der Branche.
Die Berufsgenossenschaft wird Sie jedoch nicht dazu auffordern Mitarbeiter Ersthelfer aus- und fortzubilden. Hierfür sind Sie oder Ihr Sicherheitsbeauftragter verantwortlich.
Im Zweifelsfall stehen wir, oder Ihre Berufsgenossenschaft, Ihnen gerne beratend zur Seite.
In unserem Erste-Hilfe-Kurs geht es Hauptsächlich um Maßnahmen, die bei einem Notfall ergriffen werden müssen.
Vielen Unfälle ereignen sich oft außerhalb des Straßenverkehres und stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen, sodass die vermeintlichen Ersthelfer oftmals Angst haben etwas falsch zu machen.
Diese Angst möchten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern weitestgehend nehmen und allen Kursteilnehmern Mut machen, um im Notfall zu helfen und allen ein Sicherheitsgefühl zu geben.
Hierzu haben wir verschiedene Situationen vorbereitet, die in 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten behandelt werden.
Der Inhalt umfasst folgende Themen:
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
- besondere Gefahren (z.B. Strom)
- Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
- Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
- Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
- Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
- Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
- Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
- Vergiftungen / Verätzungen
- Unterzuckerung und Krampfanfall
- Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
Bei Fragen stehen wir Ihnen der gerne telefonisch zur Verfügung.








