Feuerwehrpläne
gemäß DIN 14095 und den Anforderungen der jeweiligen Feuerwehr / Behörde
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr im Gefahrenfall zur schnellen Orientierung. Zu den Feuerwehrplänen gehören eine Objektbeschreibung, ein Objektplan (Übersichtsplan oder Lageplan) sowie Detailpläne (Geschosspläne). Je nach Anforderung auch Sonderpläne (RWA-Plan, Sprinklerplan, Abwasserplan, etc.).
Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen. Die Erfassung der relevanten Planinhalte erfolgt grundsätzlich bei Ihnen vor Ort.
Voraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans
Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen
baulicher Brandschutz
anlagentechnischer Brandschutz
abwehrender Brandschutz
Gefahrenstoffe
Arbeitsschutz
über ausreichende Sachkunde verfügen.
Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten.
Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.




