Flucht- und Rettungspläne
gemäß DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne dienen den Mitarbeitern und allen Ortsfremden zur schnellen Orientierung im Gefahrenfall. In ihnen werden alle Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher, Notausgänge, Sammelstellen, etc.) aufgezeigt.
Die Erfassung der relevanten Planinhalte erfolgt grundsätzlich bei Ihnen vor Ort.
10 Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:
1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichenden Wegführung),
2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
3. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4 oder Absatz 3) oder
4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.
Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“.